5000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 5. Spielmute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 16. Mai 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock eine Rauchbombe und zwei Bengalische Feuer abgebrannt. In der 8. Spielminute wurde an gleicher Stelle ein Knallkörper gezündet.

Darüber hinaus wurden vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 23. Mai 2015 im Rahmen einer Choreografie mehrere pyrotechnische Gegenstände im Dresdner Zuschauerblock abgebrannt. Nach Spielende wurden dort zudem einige Fanschals von Hansa Rostock angezündet. Außerdem wurde während des Spiels ein Transparent mit beleidigendem Inhalt im Dresdner Zuschauerblock gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 5. Spielmute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 16. Mai 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock eine Rauchbombe und zwei Bengalische Feuer abgebrannt. In der 8. Spielminute wurde an gleicher Stelle ein Knallkörper gezündet.

Darüber hinaus wurden vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 23. Mai 2015 im Rahmen einer Choreografie mehrere pyrotechnische Gegenstände im Dresdner Zuschauerblock abgebrannt. Nach Spielende wurden dort zudem einige Fanschals von Hansa Rostock angezündet. Außerdem wurde während des Spiels ein Transparent mit beleidigendem Inhalt im Dresdner Zuschauerblock gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.