24.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit und in der Verlängerung des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Braunschweig am 31. Juli 2022 brannten Berliner Zuschauer 23 Bengalische Feuer ab.

Zudem wurde in der 57. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 19. August 2022 im Berliner Zuschauerblock ein Rauchtopf angesteckt.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit und in der Verlängerung des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Braunschweig am 31. Juli 2022 brannten Berliner Zuschauer 23 Bengalische Feuer ab.

Zudem wurde in der 57. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 19. August 2022 im Berliner Zuschauerblock ein Rauchtopf angesteckt.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.