55.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro belegt.

Während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen am 17. Oktober 2015 wurden mehrfach Becher aus dem Hamburger Zuschauerblock in Richtung der sich aufwärmenden Leverkusener Ersatzspieler geworfen. Da trotz Aufforderungen per Stadiondurchsagen, dies zu unterlassen, weiter Gegenstände geworfen wurden, wurde anschließend ein Tausch der Aufwärmbereiche veranlasst.

Darüber hinaus wurden vor Beginn der Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 7. November 2015 im Hamburger Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und in den Innenraum geworfen, wodurch sich der Anpfiff um etwa zwei Minuten verzögerte. Ferner wurde in der 29. Minute im Gästeblock eine Leuchtkerze gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro belegt.

Während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen am 17. Oktober 2015 wurden mehrfach Becher aus dem Hamburger Zuschauerblock in Richtung der sich aufwärmenden Leverkusener Ersatzspieler geworfen. Da trotz Aufforderungen per Stadiondurchsagen, dies zu unterlassen, weiter Gegenstände geworfen wurden, wurde anschließend ein Tausch der Aufwärmbereiche veranlasst.

Darüber hinaus wurden vor Beginn der Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 7. November 2015 im Hamburger Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und in den Innenraum geworfen, wodurch sich der Anpfiff um etwa zwei Minuten verzögerte. Ferner wurde in der 29. Minute im Gästeblock eine Leuchtkerze gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.