DFB-Bundesgericht terminiert Verhandlung gegen Becker

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Berufungsverhandlung gegen Robin Tim Becker von Drittligist Eintracht Braunschweig terminiert. Am 30. April 2019 ab 12 Uhr tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Frankfurt in Sachen Becker.

Becker hatte Einspruch gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts gegen ihn eingelegt. Becker war am 26. April 2019 wegen unsportlichen Verhaltens in Form von Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Berufungsverhandlung gegen Robin Tim Becker von Drittligist Eintracht Braunschweig terminiert. Am 30. April 2019 ab 12 Uhr tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Frankfurt in Sachen Becker.

Becker hatte Einspruch gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts gegen ihn eingelegt. Becker war am 26. April 2019 wegen unsportlichen Verhaltens in Form von Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden.