3000 Euro Geldstrafe für Bayern München II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Relegations-Hinspiels um den Aufstieg in die 3. Liga zwischen Fortuna Köln und Bayern München II am 28. Mai 2014 wurden im Münchner Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Des Weiteren wurde aus dem Münchner Block ein Bengalisches Feuer auf die Tartanbahn geworfen.

Darüber hinaus wurde während des Einlaufens der Mannschaften zum Rückspiel in München am 1. Juni 2014 im Münchener Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Relegations-Hinspiels um den Aufstieg in die 3. Liga zwischen Fortuna Köln und Bayern München II am 28. Mai 2014 wurden im Münchner Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. Des Weiteren wurde aus dem Münchner Block ein Bengalisches Feuer auf die Tartanbahn geworfen.

Darüber hinaus wurde während des Einlaufens der Mannschaften zum Rückspiel in München am 1. Juni 2014 im Münchener Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.