3000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 20. August 2023 schossen Frankfurter Zuschauer eine Rakete in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 20. August 2023 schossen Frankfurter Zuschauer eine Rakete in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.