4500 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 20. September 2016 wurde im Regensburger Zuschauerblock etwa zehn Leuchtfackeln gezündet. In der 51. Spielminute brannten dann an gleicher Stelle zwei weitere pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 20. September 2016 wurde im Regensburger Zuschauerblock etwa zehn Leuchtfackeln gezündet. In der 51. Spielminute brannten dann an gleicher Stelle zwei weitere pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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