Phantomtor: Hoffenheim verzichtet auf Einspruch

Die Verantwortlichen des Bundesligisten 1899 Hoffenheim verzichten nach dem Phantomtor-Urteil auf eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht. Dies teilte der Klub am Dienstagnachmittag mit. Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hatte am Montag den Einspruch von Hoffenheim gegen die Wertung der Partie gegen Bayer Leverkusen am 18. Oktober (1:2) abgewiesen.

Der Tabellenneunte der Bundesliga hatte Protest eingelegt, weil der von Schiedsrichter Felix Brych (München) anerkannte Treffer des Leverkuseners Stefan Kießling (70.) eigentlich keiner war. Der Kopfball des Angreifers war seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen.

[sid]

Die Verantwortlichen des Bundesligisten 1899 Hoffenheim verzichten nach dem Phantomtor-Urteil auf eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht. Dies teilte der Klub am Dienstagnachmittag mit. Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hatte am Montag den Einspruch von Hoffenheim gegen die Wertung der Partie gegen Bayer Leverkusen am 18. Oktober (1:2) abgewiesen.

Der Tabellenneunte der Bundesliga hatte Protest eingelegt, weil der von Schiedsrichter Felix Brych (München) anerkannte Treffer des Leverkuseners Stefan Kießling (70.) eigentlich keiner war. Der Kopfball des Angreifers war seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen.