2500 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Vor dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem SC Preußen Münster und dem SV Werder Bremen II am 5. September 2015 versuchten Bremer Anhänger den an den Gästeblock angrenzenden gesperrten Stehplatzbereich zu stürmen, in dem Münsteraner Anhänger ein Banner anbrachten. Hierbei wurde einem Ordner mit einem eingegipsten Arm in das Gesicht geschlagen. Der Ordner wurde leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Vor dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem SC Preußen Münster und dem SV Werder Bremen II am 5. September 2015 versuchten Bremer Anhänger den an den Gästeblock angrenzenden gesperrten Stehplatzbereich zu stürmen, in dem Münsteraner Anhänger ein Banner anbrachten. Hierbei wurde einem Ordner mit einem eingegipsten Arm in das Gesicht geschlagen. Der Ordner wurde leicht verletzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.