Geldstrafen für Augsburg und Chemnitz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg und den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Augsburg muss 5000 Euro zahlen, Chemnitz 3650 Euro.

In der 64. Minute des Bundesligaspiels beim SC Paderborn am 9. November 2019 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 6. Dezember 2019 zündeten Chemnitzer Zuschauer mindestens drei Nebeltöpfe und vier Blinker. Zudem warfen Chemnitzer Anhänger gegen Ende der ersten Halbzeit vier Becher auf das Spielfeld.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg und den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Augsburg muss 5000 Euro zahlen, Chemnitz 3650 Euro.

In der 64. Minute des Bundesligaspiels beim SC Paderborn am 9. November 2019 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 6. Dezember 2019 zündeten Chemnitzer Zuschauer mindestens drei Nebeltöpfe und vier Blinker. Zudem warfen Chemnitzer Anhänger gegen Ende der ersten Halbzeit vier Becher auf das Spielfeld.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.