Drei weitere Spiele Sperre für Zwickaus Frick

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Davy Frick vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Frick war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 18. Februar 2017 mit der Gelb-Roten Karte von Schiedsrichter Marcel Schütz (Worms ) des Feldes verwiesen worden und hatte diesen anschließend beim Verlassen des Platzes beleidigt. Die dafür ausgesprochene Sperrstrafe von drei Spielen ist nach Ablauf der automatischen Ein-Spiel-Sperre wegen der im selben Spiel erhaltenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen. Damit ist der Zwickauer jetzt für insgesamt vier Spiele gesperrt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Davy Frick vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Schiedsrichter-Beleidigung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Frick war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 18. Februar 2017 mit der Gelb-Roten Karte von Schiedsrichter Marcel Schütz (Worms ) des Feldes verwiesen worden und hatte diesen anschließend beim Verlassen des Platzes beleidigt. Die dafür ausgesprochene Sperrstrafe von drei Spielen ist nach Ablauf der automatischen Ein-Spiel-Sperre wegen der im selben Spiel erhaltenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen. Damit ist der Zwickauer jetzt für insgesamt vier Spiele gesperrt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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