Zwei Spiele Sperre für Rostocks Erdmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Erdmann vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Erdmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Erdmann war in der achten Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 24. Oktober 2015 von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Erdmann vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Erdmann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Erdmann war in der achten Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 24. Oktober 2015 von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.