Rostock: Geldstrafe und Zuschauer-Teilausschluss gegen Wiesbaden

Nach den Vorkommnissen beim Drittliga-Spiel Hansa Rostock gegen RB Leipzig am 26. April 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Zudem muss der Verein sein nächstes Drittliga-Heimspiel gegen den SV Wehen Wiesbaden am 10. Mai 2014 (ab 13.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Die Blöcke 21 bis 27 A der Südtribüne müssen dabei geschlossen bleiben. Für die Anhänger des Heimvereins sind stattdessen ausschließlich Sitzplätze vorgesehen, die einer besonderen Überwachung unterliegen.

Während der Halbzeitpause des Spiels gegen Leipzig hatten von der Südtribüne ausgehend Zuschauerausschreitungen begonnen, die etwa 45 Minuten andauerten. So überwanden zahlreiche Personen Absperrungen eines Rolltores und Freiflächen des Zuschauerbereiches und bewarfen Gästeanhänger mit Farbeiern und Steinen. Weitere Zuschauer rannten die Treppen hinunter und griffen Polizisten und Ordner an. Etwa zeitgleich zerstörten Heimfans die Sanitäranlagen im Bereich der Südtribüne und verwendeten so entstandene Bruchstücke sowie Glasflaschen und Beutel als Wurfgeschosse gegen Polizisten. Schon vor Spielbeginn waren die Verschlusssysteme an elf Toren im Gästebereich manipuliert worden.

Insgesamt wurden bei den Auseinandersetzungen rund 30 Polizisten und eine nicht bekannte Zahl an Störern verletzt. An Gebäuden und Einrichtungen im Stadionbereich entstand darüber hinaus nach Angaben des Vereins ein Sachschaden von etwa 20.000 bis 25.000 Euro.

Das hiesige Urteil hat keine Auswirkungen auf das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 17. April 2014 gegen Hansa Rostock, das heute erst rechtskräftig wurde, nachdem der Verein seine Berufung vor das DFB-Bundesgericht zurückgezogen hat. Die darin festgelegten Sanktionen und Auflagen sowie die dort festgelegte Bewährungszeit haben also weiterhin Bestand.

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Nach den Vorkommnissen beim Drittliga-Spiel Hansa Rostock gegen RB Leipzig am 26. April 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Zudem muss der Verein sein nächstes Drittliga-Heimspiel gegen den SV Wehen Wiesbaden am 10. Mai 2014 (ab 13.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Die Blöcke 21 bis 27 A der Südtribüne müssen dabei geschlossen bleiben. Für die Anhänger des Heimvereins sind stattdessen ausschließlich Sitzplätze vorgesehen, die einer besonderen Überwachung unterliegen.

Während der Halbzeitpause des Spiels gegen Leipzig hatten von der Südtribüne ausgehend Zuschauerausschreitungen begonnen, die etwa 45 Minuten andauerten. So überwanden zahlreiche Personen Absperrungen eines Rolltores und Freiflächen des Zuschauerbereiches und bewarfen Gästeanhänger mit Farbeiern und Steinen. Weitere Zuschauer rannten die Treppen hinunter und griffen Polizisten und Ordner an. Etwa zeitgleich zerstörten Heimfans die Sanitäranlagen im Bereich der Südtribüne und verwendeten so entstandene Bruchstücke sowie Glasflaschen und Beutel als Wurfgeschosse gegen Polizisten. Schon vor Spielbeginn waren die Verschlusssysteme an elf Toren im Gästebereich manipuliert worden.

Insgesamt wurden bei den Auseinandersetzungen rund 30 Polizisten und eine nicht bekannte Zahl an Störern verletzt. An Gebäuden und Einrichtungen im Stadionbereich entstand darüber hinaus nach Angaben des Vereins ein Sachschaden von etwa 20.000 bis 25.000 Euro.

Das hiesige Urteil hat keine Auswirkungen auf das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 17. April 2014 gegen Hansa Rostock, das heute erst rechtskräftig wurde, nachdem der Verein seine Berufung vor das DFB-Bundesgericht zurückgezogen hat. Die darin festgelegten Sanktionen und Auflagen sowie die dort festgelegte Bewährungszeit haben also weiterhin Bestand.