6000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 17. Oktober 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock zwei große Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Darüber hinaus wurde in der 63. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Freiburg am 13. Dezember 2015 ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich die Ausführung des Eckstoßes für den SC Freiburg verzögerte.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 17. Oktober 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock zwei große Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Darüber hinaus wurde in der 63. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Freiburg am 13. Dezember 2015 ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich die Ausführung des Eckstoßes für den SC Freiburg verzögerte.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.