16.500 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.500 Euro belegt.

In der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 10. Februar 2017 lief ein Mainzer Zuschauer während einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld. Darüber hinaus wurde vor Beginn des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 11. März 2017 im Gästeblock massiv Pyrotechnik gezündet, wodurch die Begegnung wegen der starken Rauchentwicklung erst rund zweieinhalb Minuten später angepfiffen werden konnte. Auch in der zweiten Halbzeit wurde im Mainzer Zuschauerbereich Pyrotechnik abgebrannt.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Vereins berücksichtigt, dass er nach den Vorfällen unter anderem umfangreiche eigene Maßnahmen ergriffen hat, um künftig Fehlverhalten seiner Zuschauer möglichst zu vermeiden. Zudem wurden Täter ermittelt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.500 Euro belegt.

In der 87. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 10. Februar 2017 lief ein Mainzer Zuschauer während einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld. Darüber hinaus wurde vor Beginn des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 11. März 2017 im Gästeblock massiv Pyrotechnik gezündet, wodurch die Begegnung wegen der starken Rauchentwicklung erst rund zweieinhalb Minuten später angepfiffen werden konnte. Auch in der zweiten Halbzeit wurde im Mainzer Zuschauerbereich Pyrotechnik abgebrannt.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Vereins berücksichtigt, dass er nach den Vorfällen unter anderem umfangreiche eigene Maßnahmen ergriffen hat, um künftig Fehlverhalten seiner Zuschauer möglichst zu vermeiden. Zudem wurden Täter ermittelt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.