DFB-Sportgericht verhandelt Fall Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Drittligist Hansa Rostock. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde war Rostock am 13. Juli 2017 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt worden. Außerdem wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden könnten, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kam die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Gegen dieses Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Drittligist Hansa Rostock. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde war Rostock am 13. Juli 2017 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt worden. Außerdem wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden könnten, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kam die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Gegen dieses Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.

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