2000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 37., 44. und 84. Spielminute des Drittligaheimspiels am 7. September 2013 gegen den FC Hansa Rostock wurden von Chemnitzer Anhängern jeweils mehrere Tüten mit Brötchen, in der 44., 84. und 86. Spielminute zudem jeweils zwei gefüllte Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen. In der 87. Spielminute wurden erneut zwei Bierbecher sowie ein kleines Stück Mauerputz auf das Spielfeld geworfen.

Aufgrund der wiederholten Vorfälle unterbrach Schiedsrichter Michael Weiner (Ottenstein) das Spiel und bat die Mannschaften in den Mittelkreis. Das Spiel wurde nach dreiminütiger Unterbrechung wieder fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 37., 44. und 84. Spielminute des Drittligaheimspiels am 7. September 2013 gegen den FC Hansa Rostock wurden von Chemnitzer Anhängern jeweils mehrere Tüten mit Brötchen, in der 44., 84. und 86. Spielminute zudem jeweils zwei gefüllte Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen. In der 87. Spielminute wurden erneut zwei Bierbecher sowie ein kleines Stück Mauerputz auf das Spielfeld geworfen.

Aufgrund der wiederholten Vorfälle unterbrach Schiedsrichter Michael Weiner (Ottenstein) das Spiel und bat die Mannschaften in den Mittelkreis. Das Spiel wurde nach dreiminütiger Unterbrechung wieder fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.