64.500 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.500 Euro belegt. Bis zu 22.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels bei Fortuna Düsseldorf am 24. Oktober 2017 zündeten Zuschauer des Gastvereins mehrmals Pyrotechnik und warfen mehrere Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten. Vor dem Bundesligaspiel bei der TSG 1899 Hoffenheim am 29. Oktober 2017 wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. In der 75. Minute des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 20. Dezember 2017 warf ein Zuschauer von der Haupttribüne einen vollen Bierbecher Richtung Schiedsrichter-Assistent und Gästetrainer und traf beide damit am Körper. Ferner wurde vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Köln am 14. Januar 2018 die Toilettenanlage im Gästebereich erheblich beschädigt und musste daraufhin geschlossen werden.

Darüber hinaus wurde in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 18. Februar 2018 aus dem Gladbacher Zuschauerbereich eine Flasche auf das Spielfeld geworfen. Vor Anpfiff des Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 1. April 2018 zündeten Gladbacher Zuschauer Feuerwerkskörper. Zudem wurde Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) während des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 7. April 2018 aus dem Mönchengladbacher Zuschauerbereich verbal beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.500 Euro belegt. Bis zu 22.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels bei Fortuna Düsseldorf am 24. Oktober 2017 zündeten Zuschauer des Gastvereins mehrmals Pyrotechnik und warfen mehrere Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten. Vor dem Bundesligaspiel bei der TSG 1899 Hoffenheim am 29. Oktober 2017 wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. In der 75. Minute des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 20. Dezember 2017 warf ein Zuschauer von der Haupttribüne einen vollen Bierbecher Richtung Schiedsrichter-Assistent und Gästetrainer und traf beide damit am Körper. Ferner wurde vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Köln am 14. Januar 2018 die Toilettenanlage im Gästebereich erheblich beschädigt und musste daraufhin geschlossen werden.

Darüber hinaus wurde in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 18. Februar 2018 aus dem Gladbacher Zuschauerbereich eine Flasche auf das Spielfeld geworfen. Vor Anpfiff des Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 1. April 2018 zündeten Gladbacher Zuschauer Feuerwerkskörper. Zudem wurde Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) während des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 7. April 2018 aus dem Mönchengladbacher Zuschauerbereich verbal beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.