Ein Spiel Innenraum-Verbot und 150 Euro Geldstrafe für Union-Trainer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Eismann, den Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Meisterschaftsspiel Innenraum-Verbot belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zahlen.

Eismann hatte sich im Rahmen des Frauen-Zweitligaspiels gegen den SV Henstedt-Ulzburg am 23. April 2017 mehrmals unsportlich gegenüber der Schiedsrichterin Miriam Schweinefuß (Rieder) verhalten und geäußert und war in der 39. Minute aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Eismann, den Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Meisterschaftsspiel Innenraum-Verbot belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zahlen.

Eismann hatte sich im Rahmen des Frauen-Zweitligaspiels gegen den SV Henstedt-Ulzburg am 23. April 2017 mehrmals unsportlich gegenüber der Schiedsrichterin Miriam Schweinefuß (Rieder) verhalten und geäußert und war in der 39. Minute aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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