1500 Euro Geldstrafe für Fortuna Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 26. November 2016 wurden im Kölner Zuschauerblock zwei Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 26. November 2016 wurden im Kölner Zuschauerblock zwei Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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