300 Euro Geldstrafe für Burghausens Trainer Uwe Wolf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Uwe Wolf, den Trainer des Drittligisten Wacker Burghausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Wolf war gegen Ende des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 8. März 2014 wegen lautstarker und unsportlicher Reklamation gegen eine Schiedsrichterentscheidung aus dem Innenraum verwiesen worden und hatte sich nach Spielschluss ebenfalls unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Thorben Siewer (Drolshagen) verhalten.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Uwe Wolf, den Trainer des Drittligisten Wacker Burghausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Wolf war gegen Ende des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 8. März 2014 wegen lautstarker und unsportlicher Reklamation gegen eine Schiedsrichterentscheidung aus dem Innenraum verwiesen worden und hatte sich nach Spielschluss ebenfalls unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Thorben Siewer (Drolshagen) verhalten.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.