Drei Pokalspiele Sperre für Hannovers Marcelo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcelo vom Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Marcelo für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Marcelo war in der 40. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Astoria Walldorf am 16. August 2014 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcelo vom Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Marcelo für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Marcelo war in der 40. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Astoria Walldorf am 16. August 2014 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.