2500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 7. Dezember 2013 wurde im Duisburger Zuschauerblock Rauchpulver abgebrannt. Zudem wurde von dort aus eine Leuchtspurrakete abgefeuert.

Außerdem wurde in der 56. Spielminute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 22. Februar 2014 aus dem Duisburger Zuschauerblock ein Böller Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 7. Dezember 2013 wurde im Duisburger Zuschauerblock Rauchpulver abgebrannt. Zudem wurde von dort aus eine Leuchtspurrakete abgefeuert.

Außerdem wurde in der 56. Spielminute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 22. Februar 2014 aus dem Duisburger Zuschauerblock ein Böller Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.