7500 Euro Geldstrafe für den 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 46. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 13. Februar 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 46. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 13. Februar 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.