Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist FSV Wacker 90 Nordhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 80. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 10. August 2019 wurde Schiedsrichter-Assistent Henry Müller von einem Nordhäuser Zuschauer grob beleidigt und angespuckt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist FSV Wacker 90 Nordhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 80. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 10. August 2019 wurde Schiedsrichter-Assistent Henry Müller von einem Nordhäuser Zuschauer grob beleidigt und angespuckt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.