Drei Spiele Sperre und ein Spiel auf Bewährung für Leverkusens Wendell

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Wendell vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für das vierte Meisterschaftsspiel bis zum 31. Dezember 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wendell war in der 41. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 2. Dezember 2017 von Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Wendell vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für das vierte Meisterschaftsspiel bis zum 31. Dezember 2018 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wendell war in der 41. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 2. Dezember 2017 von Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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