Verfahren gegen Mönchengladbachs Lenz eingestellt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses durch den Einzelrichter das Verfahren gegen Lizenzspieler Christopher Lenz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist Lenz ab sofort wieder spielberechtigt.

Schiedsrichter Florian Heien (Xanten) hatte Feldspieler Christopher Lenz am 30. März 2014 während des Regionalligaspiels zwischen der SG 09 Wattenscheid und Borussia Mönchengladbach II nach Hinweis seines Assistenten Marcus Droste wegen eines vermeintlichen Handspiels vor der Torlinie des Feldes verwiesen. Aufgrund der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht allerdings ohne Zweifel fest, dass nicht Lenz das Handspiel begangen hatte, sondern sein Mannschaftskollege Maurice Pluntke, und somit eine Verwechslung vorlag.

Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers generell eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, zumal der Weltfußballverband FIFA grundsätzlich die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters schützt. Einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses durch den Einzelrichter das Verfahren gegen Lizenzspieler Christopher Lenz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist Lenz ab sofort wieder spielberechtigt.

Schiedsrichter Florian Heien (Xanten) hatte Feldspieler Christopher Lenz am 30. März 2014 während des Regionalligaspiels zwischen der SG 09 Wattenscheid und Borussia Mönchengladbach II nach Hinweis seines Assistenten Marcus Droste wegen eines vermeintlichen Handspiels vor der Torlinie des Feldes verwiesen. Aufgrund der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht allerdings ohne Zweifel fest, dass nicht Lenz das Handspiel begangen hatte, sondern sein Mannschaftskollege Maurice Pluntke, und somit eine Verwechslung vorlag.

Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers generell eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, zumal der Weltfußballverband FIFA grundsätzlich die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters schützt. Einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht.