15.975 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.975 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 20. Mai 2023 schossen Paderborner Anhänger drei Leuchtraketen ab, die im Zuschauerbereich des Heimteams landeten. Weiterhin entzündeten die Gästeanhänger mindestens fünf Rauchtöpfe. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um gut eine Minute. Zudem brannten Paderborner Anhänger während der Partie elf Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.975 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 20. Mai 2023 schossen Paderborner Anhänger drei Leuchtraketen ab, die im Zuschauerbereich des Heimteams landeten. Weiterhin entzündeten die Gästeanhänger mindestens fünf Rauchtöpfe. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um gut eine Minute. Zudem brannten Paderborner Anhänger während der Partie elf Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.