450 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 1. November 2023 zündeten Berliner Anhänger drei Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 1. November 2023 zündeten Berliner Anhänger drei Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.