5000 Euro Geldstrafe für FC Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 39. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 21. April 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 39. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 21. April 2015 wurde im Münchner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.