10.000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Nach dem 0:1 für Holstein Kiel in der neunten Minute des Drittligaspiels am 16. Mai 2015 in Duisburg wurden aus dem Zuschauerbereich des Heimteams Bierbecher in den Kieler Block geworfen. Zudem bestiegen ab der 83. Minute einige Duisburger Anhänger in Erwartung des sich abzeichnenden Aufstiegs die Zäune zum Innenraum. In der 85. Minute gelangten die ersten dieser Zuschauer in den Innenraum. Aufgrund des Besucherdrucks mussten noch vor dem Abpfiff zwei Fluchttore geöffnet werden. Bis zum Abpfiff blieben die Personen jedoch hinter den Werbebanden, so dass es nicht zu einer Spielbeeinträchtigung kam. Nach dem Schlusspfiff wurden alle Tore zum Stadioninnenraum geöffnet und die Zuschauer stürmten das Spielfeld.

Aus der feiernden Menge heraus wurde zweimal Leuchtspurmunition in Richtung der Kieler Zuschauer geschossen, wobei ein Geschoss eine Besuchertraube traf. Eine Polizistin wurde leicht verletzt. Auf dem Spielfeld wurden zudem zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Nach dem 0:1 für Holstein Kiel in der neunten Minute des Drittligaspiels am 16. Mai 2015 in Duisburg wurden aus dem Zuschauerbereich des Heimteams Bierbecher in den Kieler Block geworfen. Zudem bestiegen ab der 83. Minute einige Duisburger Anhänger in Erwartung des sich abzeichnenden Aufstiegs die Zäune zum Innenraum. In der 85. Minute gelangten die ersten dieser Zuschauer in den Innenraum. Aufgrund des Besucherdrucks mussten noch vor dem Abpfiff zwei Fluchttore geöffnet werden. Bis zum Abpfiff blieben die Personen jedoch hinter den Werbebanden, so dass es nicht zu einer Spielbeeinträchtigung kam. Nach dem Schlusspfiff wurden alle Tore zum Stadioninnenraum geöffnet und die Zuschauer stürmten das Spielfeld.

Aus der feiernden Menge heraus wurde zweimal Leuchtspurmunition in Richtung der Kieler Zuschauer geschossen, wobei ein Geschoss eine Besuchertraube traf. Eine Polizistin wurde leicht verletzt. Auf dem Spielfeld wurden zudem zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.