2000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des Drittliga-Meisterschaftsspiel zwischen dem VfB Stuttgart II und dem 1. FC Heidenheim am 23. November 2013 wurde im Heidenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des Drittliga-Meisterschaftsspiel zwischen dem VfB Stuttgart II und dem 1. FC Heidenheim am 23. November 2013 wurde im Heidenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.