Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt. Zur Förderung der Stadionsicherheit wird dem 1. FC Nürnberg zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 30.000 Euro für die Anschaffung eines modernen, hochauflösenden Kamerasystems im Nürnberger Stadion zu verwenden.

Nach Spielende des Zweitligaspiels 1. FC Nürnberg gegen 1. FC Kaiserslautern am 29. September 2014 bewarfen kam es im Stadionbereich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Nürnberger Anhängern und Polizei – und Ordnungskräften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt. Zur Förderung der Stadionsicherheit wird dem 1. FC Nürnberg zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 30.000 Euro für die Anschaffung eines modernen, hochauflösenden Kamerasystems im Nürnberger Stadion zu verwenden.

Nach Spielende des Zweitligaspiels 1. FC Nürnberg gegen 1. FC Kaiserslautern am 29. September 2014 bewarfen kam es im Stadionbereich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Nürnberger Anhängern und Polizei – und Ordnungskräften.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.