Sechs Spiele Sperre für Saarbrückens Marque

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Francois Marque vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen eines Dopingvergehens gemäß §§ 8 b) Nr. 1. und 8 c) Nr. 1. der Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga verurteilt.

Marque war anlässlich des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem 1. FC Saarbrücken und RasenBallsport Leipzig am 30. November 2013, das 3:2 für RB Leipzig endete, zur Dopingkontrolle ausgelost worden. Die Analyse der A-Probe ergab einen positiven Dopingbefund. Die B-Probe bestätigte die Analyse der A-Probe.

Marque hatte ein Medikament eingenommen, das nach der WADA-Liste zur Gruppe der Glucocorticosteroide zählt. Da dieses eine spezifische Substanz darstellt und zudem nicht zu den klassischen Wirkstoffen zur Steigerung von Kraft- und Ausdauerleistung gehört, kann bei einem Erstverstoß gegen den Spieler – abweichend von der Regelsperre – eine Verwarnung oder eine Sperrstrafe verhängt werden. Nach den getroffenen Feststellungen hielt das DFB-Sportgericht die ausgesprochene Sperrstrafe von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga für tat- und schuldangemessen.

Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Francois Marque vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen eines Dopingvergehens gemäß §§ 8 b) Nr. 1. und 8 c) Nr. 1. der Rechts- und Verfahrensordnung zu einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga verurteilt.

Marque war anlässlich des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem 1. FC Saarbrücken und RasenBallsport Leipzig am 30. November 2013, das 3:2 für RB Leipzig endete, zur Dopingkontrolle ausgelost worden. Die Analyse der A-Probe ergab einen positiven Dopingbefund. Die B-Probe bestätigte die Analyse der A-Probe.

Marque hatte ein Medikament eingenommen, das nach der WADA-Liste zur Gruppe der Glucocorticosteroide zählt. Da dieses eine spezifische Substanz darstellt und zudem nicht zu den klassischen Wirkstoffen zur Steigerung von Kraft- und Ausdauerleistung gehört, kann bei einem Erstverstoß gegen den Spieler – abweichend von der Regelsperre – eine Verwarnung oder eine Sperrstrafe verhängt werden. Nach den getroffenen Feststellungen hielt das DFB-Sportgericht die ausgesprochene Sperrstrafe von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga für tat- und schuldangemessen.

Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.