124.140 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 124.140 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.380 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Oktober 2023 entzündeten Hannoveraner Anhänger 87 Bengalische Feuer und schossen eine Rakete ab. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der dritten Minute für etwa eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf sowie nach der Partie zündeten Hannoveraner Zuschauer weitere 82 Bengalische Feuer sowie 15 Blinker und schossen eine weitere Rakete ab.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt, den Einspruch anschließend aber wieder zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 124.140 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.380 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Oktober 2023 entzündeten Hannoveraner Anhänger 87 Bengalische Feuer und schossen eine Rakete ab. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der dritten Minute für etwa eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf sowie nach der Partie zündeten Hannoveraner Zuschauer weitere 82 Bengalische Feuer sowie 15 Blinker und schossen eine weitere Rakete ab.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt, den Einspruch anschließend aber wieder zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.