12.000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 8. August 2015 wurde im Duisburger Zuschauerblock ein verunglimpfendes Banner hochgehalten. Des Weiteren wurden Schalker Zuschauer nach dem Abpfiff von Duisburger Anhängern mit Bierbechern beworfen. Daraufhin versuchten die beiden Lager in der Umgriffebene aufeinanderzustoßen, was durch Sicherheitskräfte und Polizeibeamte verhindert wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 8. August 2015 wurde im Duisburger Zuschauerblock ein verunglimpfendes Banner hochgehalten. Des Weiteren wurden Schalker Zuschauer nach dem Abpfiff von Duisburger Anhängern mit Bierbechern beworfen. Daraufhin versuchten die beiden Lager in der Umgriffebene aufeinanderzustoßen, was durch Sicherheitskräfte und Polizeibeamte verhindert wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.