27.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit, sowie nach dem Abpfiff des Relegationsrückspiels beim Hamburger SV am 23. Mai 2022 brannten Berliner Zuschauer insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände ab und schossen zudem zwei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit, sowie nach dem Abpfiff des Relegationsrückspiels beim Hamburger SV am 23. Mai 2022 brannten Berliner Zuschauer insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände ab und schossen zudem zwei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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