Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei den Stuttgarter Kickers am 30. Juli 2022 wurden im Zuschauerbereich der Gäste drei Rauchtöpfe angesteckt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei den Stuttgarter Kickers am 30. Juli 2022 wurden im Zuschauerbereich der Gäste drei Rauchtöpfe angesteckt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
###more###