8750 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 89. Minute des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 14. Januar 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Auch während und nach dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 24. Januar 2023 zündeten Osnabrücker Anhänger Bengalische Feuer, insgesamt 23 Stück.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 89. Minute des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 14. Januar 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Auch während und nach dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 24. Januar 2023 zündeten Osnabrücker Anhänger Bengalische Feuer, insgesamt 23 Stück.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.