2500 Euro Geldstrafe für den SV Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach Ende des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SV Darmstadt 98 und dem Chemnitzer FC am 17. April 2013 wurde der 2. Schiedsrichter-Assistent, Tobias Fritsch (Bruchsal), am linken Schlüsselbein von einem Gegenstand getroffen, der aus dem Bereich der Haupttribüne geworfen wurde. Darüber hinaus wurden am 26. April 2013 im Auswärtsspiel gegen die Kickers Offenbach in der 24. Spielminute bei einem Eckball des OFC vor dem Block der Gäste Gegenstände aus diesem in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[fl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach Ende des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SV Darmstadt 98 und dem Chemnitzer FC am 17. April 2013 wurde der 2. Schiedsrichter-Assistent, Tobias Fritsch (Bruchsal), am linken Schlüsselbein von einem Gegenstand getroffen, der aus dem Bereich der Haupttribüne geworfen wurde. Darüber hinaus wurden am 26. April 2013 im Auswärtsspiel gegen die Kickers Offenbach in der 24. Spielminute bei einem Eckball des OFC vor dem Block der Gäste Gegenstände aus diesem in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.