DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die am 2. August 2022 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe gegen den SV Werder Bremen im schriftlichen Verfahren um 7000 Euro reduziert. Demnach muss der Bundesligist wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von nur noch 40.800 Euro zahlen, wovon er bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Dazu Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Im Rahmen der Strafzumessung geht das Sportgericht zu Gunsten von Werder Bremen davon aus, dass der Klub in Vorbereitung und bei Durchführung des Spiels gegen Jahn Regensburg viele geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet hatte, um den Platzsturm am Spielende zu verhindern beziehungsweise kontrolliert ablaufen zu lassen. Zu Gunsten Bremens waren die geschilderten umfangreichen Verhinderungs- und Absicherungsbemühungen des Klubs sowie der erlittene hohe Eigenschaden zu berücksichtigen. Auch unter vergleichender Bewertung ähnlich gelagerter Fälle zum Abschluss der letzten Saison ist es vertretbar, die vom DFB-Kontrollausschuss für den Platzsturm beantragte Geldstrafe auf 18.000 Euro zu reduzieren. Mit der von Bremen akzeptierten Strafe zu den Pyrovorfällen ist daher insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 40.800  Euro festzusetzen."

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai 2022 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die am 2. August 2022 im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe gegen den SV Werder Bremen im schriftlichen Verfahren um 7000 Euro reduziert. Demnach muss der Bundesligist wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von nur noch 40.800 Euro zahlen, wovon er bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Dazu Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Im Rahmen der Strafzumessung geht das Sportgericht zu Gunsten von Werder Bremen davon aus, dass der Klub in Vorbereitung und bei Durchführung des Spiels gegen Jahn Regensburg viele geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet hatte, um den Platzsturm am Spielende zu verhindern beziehungsweise kontrolliert ablaufen zu lassen. Zu Gunsten Bremens waren die geschilderten umfangreichen Verhinderungs- und Absicherungsbemühungen des Klubs sowie der erlittene hohe Eigenschaden zu berücksichtigen. Auch unter vergleichender Bewertung ähnlich gelagerter Fälle zum Abschluss der letzten Saison ist es vertretbar, die vom DFB-Kontrollausschuss für den Platzsturm beantragte Geldstrafe auf 18.000 Euro zu reduzieren. Mit der von Bremen akzeptierten Strafe zu den Pyrovorfällen ist daher insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 40.800  Euro festzusetzen."

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai 2022 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

###more###