10.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Paderborn am 4. Februar 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, wovon zwei in Richtung des Spielfeldes in den Innenraum geworfen wurden.

In der 51. Minute der Bundesligapartie gegen Hannover 96 am 7. Februar 2015 wurde im Zuschauerblock des HSV ein Rauchtopf gezündet. Darüber hinaus wurde in der 45. Minute der Bundesligabegegnung bei Eintracht Frankfurt am 28. Februar 2015 wurde im Hamburger Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Paderborn am 4. Februar 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, wovon zwei in Richtung des Spielfeldes in den Innenraum geworfen wurden.

In der 51. Minute der Bundesligapartie gegen Hannover 96 am 7. Februar 2015 wurde im Zuschauerblock des HSV ein Rauchtopf gezündet. Darüber hinaus wurde in der 45. Minute der Bundesligabegegnung bei Eintracht Frankfurt am 28. Februar 2015 wurde im Hamburger Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.