600 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 3. März 2024 entzündete ein Hamburger Zuschauer ein Bengalisches Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 3. März 2024 entzündete ein Hamburger Zuschauer ein Bengalisches Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.