500 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 62. Minute des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 24. Februar 2023 warf ein Karlsruher Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung der Regensburger Coachingzone.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 62. Minute des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 24. Februar 2023 warf ein Karlsruher Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung der Regensburger Coachingzone.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.