3000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 21. März 2014 und vor der Meisterschaftspartie bei Holstein Kiel am 3. Mai 2014 wurde im Dortmunder Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden aus dem Block des Heimteams beim Drittligaspiel gegen RB Leipzig am 13. April 2014 Gegenstände auf das Spielfeld in Richtung eines Spielers der Gästemannschaft geworfen, der einen Eckstoß ausführen wollte. Dadurch wurde der Fortgang der Partie kurz verzögert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen die Stuttgarter Kickers am 21. März 2014 und vor der Meisterschaftspartie bei Holstein Kiel am 3. Mai 2014 wurde im Dortmunder Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden aus dem Block des Heimteams beim Drittligaspiel gegen RB Leipzig am 13. April 2014 Gegenstände auf das Spielfeld in Richtung eines Spielers der Gästemannschaft geworfen, der einen Eckstoß ausführen wollte. Dadurch wurde der Fortgang der Partie kurz verzögert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.