Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro und einem Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung belegt.

Deshalb muss in dem auf einen eventuellen Widerruf der Bewährung folgenden Meisterschafts-Heimspiel von Eintracht Braunschweig in der zweiten Bundesliga müsste dann der Heimblock neun geschlossen bleiben.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für elf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Während des Bundesliga-Spiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und Eintracht Braunschweig am 29. März 2014 in Leverkusen flogen in der 2. Spielminute vor Ausführung eines Eckstoßes in der Nähe des Schiedsrichter-Assistenten mehrere Becher aus der Braunschweiger Fankurve in Richtung des Spielfeldes.

Bei der Bundesliga-Partie zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 wurden im Zuschauerblock neun der Braunschweiger Fankurve während des Spiels wiederholt mehrere Bengalos und Rauchkörper abgebrannt. Zudem wurden aus dem Zuschauerblock neun von Eintracht Braunschweig ein Feuerzeug und ein Apfel in Richtung eines Hannoveraner Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro und einem Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auf Bewährung belegt.

Deshalb muss in dem auf einen eventuellen Widerruf der Bewährung folgenden Meisterschafts-Heimspiel von Eintracht Braunschweig in der zweiten Bundesliga müsste dann der Heimblock neun geschlossen bleiben.

Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für elf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Während des Bundesliga-Spiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und Eintracht Braunschweig am 29. März 2014 in Leverkusen flogen in der 2. Spielminute vor Ausführung eines Eckstoßes in der Nähe des Schiedsrichter-Assistenten mehrere Becher aus der Braunschweiger Fankurve in Richtung des Spielfeldes.

Bei der Bundesliga-Partie zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 wurden im Zuschauerblock neun der Braunschweiger Fankurve während des Spiels wiederholt mehrere Bengalos und Rauchkörper abgebrannt. Zudem wurden aus dem Zuschauerblock neun von Eintracht Braunschweig ein Feuerzeug und ein Apfel in Richtung eines Hannoveraner Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.