1500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 10. November 2022 warfen Magdeburger Zuschauer drei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Teams. Ein Becher traf hierbei den Schiedsrichter-Assistenten Lars Erbst am Arm.

Da dieser getroffen wurde, hätte der Kontrollausschuss normalerweise eine Strafe von 6000 Euro beim Sportgericht beantragt. Weil der Verein allerdings die Täter ermittelte, reduziert sich die Summe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 75 Prozent, so dass nur noch 1500 Euro verbleiben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 10. November 2022 warfen Magdeburger Zuschauer drei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Teams. Ein Becher traf hierbei den Schiedsrichter-Assistenten Lars Erbst am Arm.

Da dieser getroffen wurde, hätte der Kontrollausschuss normalerweise eine Strafe von 6000 Euro beim Sportgericht beantragt. Weil der Verein allerdings die Täter ermittelte, reduziert sich die Summe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 75 Prozent, so dass nur noch 1500 Euro verbleiben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.