9000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Bestraft wurden damit Vorkommnisse im Rahmen der Dresdner Drittligaspiele bei Hansa Rostock am 3. Oktober 2015, bei Holstein Kiel am 24. Oktober 2015, gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Oktober 2015 und bei Wehen Wiesbaden am 6. November 2015. Dazu zählten unter anderem das Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien, Sachbeschädigungen und das unkontrollierte Überrennen einer Einlasskontrolle in Kiel durch mehrere Dresdner Zuschauer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Bestraft wurden damit Vorkommnisse im Rahmen der Dresdner Drittligaspiele bei Hansa Rostock am 3. Oktober 2015, bei Holstein Kiel am 24. Oktober 2015, gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Oktober 2015 und bei Wehen Wiesbaden am 6. November 2015. Dazu zählten unter anderem das Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien, Sachbeschädigungen und das unkontrollierte Überrennen einer Einlasskontrolle in Kiel durch mehrere Dresdner Zuschauer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.