Eintracht Frankfurt: Personalisierungsauflage aufgehoben

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die gegen Bundesligist Eintracht Frankfurt verhängte Personalisierungsauflage für Auswärtstickets aufgehoben. Die Auflage sah ursprünglich vor, dass die Eintracht ab der Rückrunde nur noch personalisierte Tickets für Auswärtsspiele abgeben sollte, und war Teil des Sportgerichts-Urteils vom 26. September 2016.

Mit der Aufhebung der Auflage folgte das Sportgericht einem Antrag der Eintracht vom 15. Dezember 2016 auf Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Aufhebung der Auflage. Vor seinem Beschluss hatte das Sportgericht polizeiliche Stellungnahmen und die Einschätzungen der "DFB-Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" sowie des DFB-Kontrollausschusses geprüft.

Lorenz: "Neue Tatsachen lagen vor"

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärt die Gründe für die Aufhebung der Personalisierungsauflage: "Nach den eingeholten Stellungnahmen lagen für uns neue Tatsachen im Sinne des Paragraphen 32 der DFB-Rechts- und Verfahrungsordnung vor. Demnach war zu befürchten, dass die Personalisierungsauflage den gewünschten Zweck der Erhöhung der Sicherheit bei Frankfurter Auswärtsspielen verfehlen könnte und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken höher sein könnten als der Nutzen der Maßnahme."

Lorenz weiter: "Frankfurter Zuschauer hätten die Auflage dahingehend umgehen können, dass sie sich Karten aus dem nicht personalisierten Kontingent der gastgebenden Vereine gekauft hätten. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sich Anhänger der Gastgeber und Anhänger der Eintracht in denselben Blöcken aufgehalten hätten, was neuerliche Sicherheitsrisiken mit sich gebracht hätte. Deshalb sind wir zur Vorbeugung solcher Umgehungsstrategien beim Ticketkauf zu dem Schluss gekommen, die Personalisierungsauflage aufzuheben."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die gegen Bundesligist Eintracht Frankfurt verhängte Personalisierungsauflage für Auswärtstickets aufgehoben. Die Auflage sah ursprünglich vor, dass die Eintracht ab der Rückrunde nur noch personalisierte Tickets für Auswärtsspiele abgeben sollte, und war Teil des Sportgerichts-Urteils vom 26. September 2016.

Mit der Aufhebung der Auflage folgte das Sportgericht einem Antrag der Eintracht vom 15. Dezember 2016 auf Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Aufhebung der Auflage. Vor seinem Beschluss hatte das Sportgericht polizeiliche Stellungnahmen und die Einschätzungen der "DFB-Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" sowie des DFB-Kontrollausschusses geprüft.

Lorenz: "Neue Tatsachen lagen vor"

Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärt die Gründe für die Aufhebung der Personalisierungsauflage: "Nach den eingeholten Stellungnahmen lagen für uns neue Tatsachen im Sinne des Paragraphen 32 der DFB-Rechts- und Verfahrungsordnung vor. Demnach war zu befürchten, dass die Personalisierungsauflage den gewünschten Zweck der Erhöhung der Sicherheit bei Frankfurter Auswärtsspielen verfehlen könnte und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken höher sein könnten als der Nutzen der Maßnahme."

Lorenz weiter: "Frankfurter Zuschauer hätten die Auflage dahingehend umgehen können, dass sie sich Karten aus dem nicht personalisierten Kontingent der gastgebenden Vereine gekauft hätten. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sich Anhänger der Gastgeber und Anhänger der Eintracht in denselben Blöcken aufgehalten hätten, was neuerliche Sicherheitsrisiken mit sich gebracht hätte. Deshalb sind wir zur Vorbeugung solcher Umgehungsstrategien beim Ticketkauf zu dem Schluss gekommen, die Personalisierungsauflage aufzuheben."

###more###