Zwei Spiele Innenraumverbot und 3000 Euro Geldstrafe für Meggle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Meggle, den Trainer des Zweitbundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzmannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Meggle hatte sich in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen 1860 München am 14. September 2014 gegenüber dem Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) und dem Vierten Offiziellen Florian Heft (Wietmarschen) unsportlich verhalten. Der Trainer hatte absichtlich eine leichte Schlagbewegung in Richtung von Florian Heft ausgeführt und diesen dabei getroffen. Zuvor war er vom Schiedsrichter aus dem Innenraum verwiesen worden.

Thomas Meggle hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Meggle, den Trainer des Zweitbundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzmannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Meggle hatte sich in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen 1860 München am 14. September 2014 gegenüber dem Schiedsrichter Dr. Robert Kampka (Mainz) und dem Vierten Offiziellen Florian Heft (Wietmarschen) unsportlich verhalten. Der Trainer hatte absichtlich eine leichte Schlagbewegung in Richtung von Florian Heft ausgeführt und diesen dabei getroffen. Zuvor war er vom Schiedsrichter aus dem Innenraum verwiesen worden.

Thomas Meggle hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.